Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das auf § 1118 ABGB gestützte Begehren der Kläger auf Räumung eines Bestandgegenstands wegen qualifizierten Mietzinsrückstands. Die Beklagte wandte unter anderem ein, dass ein Mietzinsrückstand nicht bestehe. Gegenstand des Verfahrens ist das auf Paragraph 1118, ABGB gestützte Begehren der Kläger auf Räumung eines Bestandgegenstands wegen qualifizierten Mietzinsrückstands. Die Beklagte wandte unter anderem ein, dass ein Mietzinsrückstand ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger (als Masseverwalter) begehrt den Aufwandsersatz für die Behebung eines von einem Subunternehmer der Beklagten herbeigeführten Schadens. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Gemeinschuldnerin habe den Aufwand im Rahmen einer Garantie zu tragen gehabt. Die Baustelle sei ordnungsgemäß abgerechnet worden. Außer Streit gestellt wurde, dass die Garantiefrist für das hergestellte Bauwerk am 31. 12. 1996 geendet hat. Einen Tag v... mehr lesen...
Norm: ZPO §134
Rechtssatz: Die Erstreckung einer Tagsatzung ist nur als gut zu begründende Ausnahme zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 8/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 8/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0036665 Dokumentnummer JJR_19940829_OGH0002_0010OB00008_9400... mehr lesen...
Norm: ZPO §134ZPO §136ZPO §170ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Vor der Erledigung eines Vertagungsantrages darf mit der beantragten Verlegung der Tagsatzung nicht gerechnet werden. Bleibt der Antrag unerledigt und findet die Tagsatzung zum ursprünglich anberaumten Termin in Abwesenheit des Antragstellers statt, so liegt hierin keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO und auch kein einfacher Verfahrensmangel. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134
Rechtssatz: Mangelhafte Prozeßvorbereitung ist kein Erstreckungsgrund. Entscheidungstexte 6 Ob 50/74 Entscheidungstext OGH 02.05.1974 6 Ob 50/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0036663 Dokumentnummer JJR_19740502_OGH0002_0060OB00050_7400000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §41 F2ZPO §134
Rechtssatz: Kosten der Vorlage der Vollmacht durch einen gemäß § 38 ZPO zugelassenen Anwalt und gerechtfertigter Vertagungsanträge sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig. Entscheidungstexte 5 Ob 276/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 276/61 Veröff: EvBl 1962/191 S 216 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1ZPO §432
Rechtssatz: Behauptet die durch einen Rechtsanwalt nicht vertretene beklagte Partei auf Grund einer Ladung zur ersten Tagsatzung in einer schriftlichen Eingabe an das Gericht, dass sie infolge ihrer Arbeitslosigkeit und Mittellosigkeit die Kosten für die Zureise zum Verhandlungsort nicht bestreiten könne und den Prozess im Armenrecht führen müsse, so ist dies als Erstreckungsantrag nach § 134 Z 1 ZPO zu behandeln. Der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1ZPO §432
Rechtssatz: Behauptet die durch einen Rechtsanwalt nicht vertretene beklagte Partei auf Grund einer Ladung zur ersten Tagsatzung in einer schriftlichen Eingabe an das Gericht, dass sie infolge ihrer Arbeitslosigkeit und Mittellosigkeit die Kosten für die Zureise zum Verhandlungsort nicht bestreiten könne und den Prozess im Armenrecht führen müsse, so ist dies als Erstreckungsantrag nach § 134 Z 1 ZPO zu behandeln. Der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z3ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 320 Z 3 ZPO bedeutet ein Verbot der Vernehmung von Staatsbeamten als Zeugen, wenn die durch ihre Aussage das ihnen obliegende Amtsgeheimnis verletzen würden, insoferne sie der Pflicht zur Geheimhaltung nicht durch ihre Vorgesetzten entbunden sind. Da im österreichischen Zivilprozeß für die Beweisaufnahme der Grundsatz des Richterbetriebes gilt, muß das Prozeßgericht, das die Vernehmu... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z3ZPO §320 Z3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 320 Z 3 ZPO bedeutet ein Verbot der Vernehmung von Staatsbeamten als Zeugen, wenn die durch ihre Aussage das ihnen obliegende Amtsgeheimnis verletzen würden, insoferne sie der Pflicht zur Geheimhaltung nicht durch ihre Vorgesetzten entbunden sind. Da im österreichischen Zivilprozeß für die Beweisaufnahme der Grundsatz des Richterbetriebes gilt, muß das Prozeßgericht, das die Vernehmu... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1ZPO §491
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 491 ZPO ist es kein Erstreckungsgrund, daß der Rechtsanwalt einer Partei am Erscheinen der Berufungsverhandlung verhindert ist. Entscheidungstexte 2 Ob 646/57 Entscheidungstext OGH 03.01.1958 2 Ob 646/57 Veröff: JBl 1958,238 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1ZPO §491
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 491 ZPO ist es kein Erstreckungsgrund, daß der Rechtsanwalt einer Partei am Erscheinen der Berufungsverhandlung verhindert ist. Entscheidungstexte 2 Ob 646/57 Entscheidungstext OGH 03.01.1958 2 Ob 646/57 Veröff: JBl 1958,238 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1
Rechtssatz: Notwendigkeit der Beschaffung von Reisekostenvorschüssen für die Parteienvertreter ist kein Erstreckungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 321/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob 321/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036622 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1
Rechtssatz: Notwendigkeit der Beschaffung von Reisekostenvorschüssen für die Parteienvertreter ist kein Erstreckungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 321/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 3 Ob 321/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036622 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach zunächst die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsklage 20 Cg 294/52 des Landesgerichtes für ZRS. Wien aus. Über Rekurs der Klägerin hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgerichte die Fortsetzung des Verfahrens auf. Das Prozeßgericht beraumte nun mit Beschluß vom 9. März 1954 die Tagsatzung zur Streitverhandlung für den 1. Juli 1954 an, erstreckte aber diese Tagsatzung vor ihrer Abhaltung ... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach zunächst die Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsklage 20 Cg 294/52 des Landesgerichtes für ZRS. Wien aus. Über Rekurs der Klägerin hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgerichte die Fortsetzung des Verfahrens auf. Das Prozeßgericht beraumte nun mit Beschluß vom 9. März 1954 die Tagsatzung zur Streitverhandlung für den 1. Juli 1954 an, erstreckte aber diese Tagsatzung vor ihrer Abhaltung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134ZPO §141
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Rekurses gegen Erstreckungsbeschluss auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte 3 Ob 628/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 3 Ob 628/54 Veröff: SZ 27/237 7 Ob 55/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 55/56 1 Ob 8/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1
Rechtssatz: Unter dem Begriff "nicht wiedergutzumachender Schade" im Sinne des § 134 Z 1 ZPO sind nicht die durch die Fortsetzung des Verfahrens auflaufenden Prozeßkosten, sondern Schäden zu verstehen, die einer Partei dadurch entstehen, daß die Tagsatzung an dem bestimmten Tag stattfindet, sei es, weil die Partei an diesem Tag nicht zur Tagsatzung erscheinen kann und hiedurch ein erheblicher Nachteil für diese Partei entstehe... mehr lesen...
Norm: ZPO §134 Z1
Rechtssatz: Unter dem Begriff "nicht wiedergutzumachender Schade" im Sinne des § 134 Z 1 ZPO sind nicht die durch die Fortsetzung des Verfahrens auflaufenden Prozeßkosten, sondern Schäden zu verstehen, die einer Partei dadurch entstehen, daß die Tagsatzung an dem bestimmten Tag stattfindet, sei es, weil die Partei an diesem Tag nicht zur Tagsatzung erscheinen kann und hiedurch ein erheblicher Nachteil für diese Partei entstehe... mehr lesen...
Dem Revisionsrekurs der Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes wurde nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Zu der ersten Tagsatzung über die vorliegende Feststellungsklage, deren Streitwert mit 7500 S angegeben wurde, ist der Gatte der Beklagten erschienen und hat dem Gerichte mitgeteilt, daß die Beklagte wegen Krankheit nicht erscheinen könne und daß sie binnen 14 Tagen ein ärztliches Zeugnis v... mehr lesen...