Norm: ZPO §129 Abs2ZPO §130 Abs2ZPO §141
Rechtssatz: Ein Antrag auf Vorverlegung einer Tagsatzung ist zwar analog einem Antrag auf Abkürzung einer Frist zulässig; gegen die Verweigerung der Vorverlegung der Tagsatzung ist jedoch analog § 141 letzter Satz ZPO ein Rechtsmittel ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 513/92 Veröff: E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte am 20.8.1991 eine Verhandlungstagsatzung für den 3.7.1992 an. Mit dem am 10.9.1991 eingelangten Schriftsatz beantragte der Kläger, die Verhandlungstagsatzung vom 3.7.1992 abzuberaumen und umgehend die Verhandlungstagsatzung noch im November oder Dezember 1991 anzuberaumen. Das Erstgericht wies den Antrag auf Vorverlegung der für den 3.7.1992 anberaumten Tagsatzung auf einen Termin im November oder Dezember 1991 mit der
Begründung: ab, daß für die ... mehr lesen...