Norm
ZPO §129 Abs2Rechtssatz
Ein Antrag auf Vorverlegung einer Tagsatzung ist zwar analog einem Antrag auf Abkürzung einer Frist zulässig; gegen die Verweigerung der Vorverlegung der Tagsatzung ist jedoch analog § 141 letzter Satz ZPO ein Rechtsmittel ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036623Dokumentnummer
JJR_19920220_OGH0002_0080OB00513_9200000_001