Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 C1ZPO §119 Abs2
Rechtssatz: Der zum Kurator nach § 119 Abs 2 ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 519/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 519/77 EvBl 1977/220 S 491 ... mehr lesen...