Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21. Dezember 2021 stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren (Ausnahmegenehmigung) zur Verwendung von nicht CE-gekennzeichneten Medizinprodukten für das Medizinprodukt XXXX , Artikelnummern: XXXX und XXXX . 1. Am 21. Dezember 2021 stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren (Ausnahmegenehmigung)... mehr lesen...