Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 91/16/0040 E 25. Juni 1992 RS 1; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204 Abs1;ZPO §433; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0157 E 11. Februar 1988 VwSlg 6286 F/1988; RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein Vergleich erst nach Klagseinbringung geschlossen, liegt kein prätorischer Vergleich vor. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §187;ZPO §204 Abs1;ZPO §433;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Zahlung der Gerichtsgebühr hängt auch bei gerichtlichen Vergleichen (vom Sonderfall eines prätorischen Vergleiches nach § 433 ZPO abgesehen) davon ab, wem die Klägerrolle im vorangegangenen Verfahren zufiel. Dies gilt auch dann,... mehr lesen...