Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z1;EO §39 Abs1 Z9;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §21 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 106;
Rechtssatz: Der VwGH hat den angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Erlassung bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. War in diesem Zeitpunkt die Einstellung des Exe... mehr lesen...