Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §3 Abs2;GEG §7 Abs1 Satz3;GGG 1984 §21;
Rechtssatz: Wurde der Exekutionsbewilligungsbeschluß dem Verpflichteten nicht zugestellt, dann liegt eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes über die den Inhalt des Zahlungsbefehles bildenden Beträge nicht vor. Der Verpflichtete ist daher in einem solchen... mehr lesen...