Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist eine nach polnischem Recht gegründete juristische Person. Sie brachte beim Handelsgericht Wien eine Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruches ein und bewertete diese Klage mit USD 1 Mio. Über Bemängelung der Beklagten, die als Streitwert denjenigen des Schiedsverfahrens (EUR 185 Mio.) bezeichnete, setzte das Gericht den Streitwert gemäß §7 RATG mit EUR 102 Mio. fest. 2. Mit dem angefochtenen, im Wege... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEMRK Art6 Abs1, Art13GGG 1984 §14, §18. TP1JN §56 ffRechtsanwaltstarifG §7
Leitsatz: Keine Bedenken gegen den grundsätzlich vom Kläger festgelegtenStreitwert als Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren im Sinneeiner Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren; keine Bedenkengegen die Höhe der Gerichtsgebühren in Hinblick auf denGleic... mehr lesen...