Begründung: Mit Beschluss vom 16. 9. 1994 hat das Landesgericht Salzburg zu 23 S 292/95a den Konkurs über das Vermögen des Klägers eröffnet und RA Dr. Johannes H***** zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom selben Tag hat das Landesgericht Salzburg auch über das Vermögen der A***** GmbH zu 23 S 293/95y den Konkurs eröffnet; hier wurde der Erstbeklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 20. 11. 1995 wurde ein am 17. 11. 1995 im Konkurs des Klägers abgeschlossener Zwangsausgl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei - eine ägyptische Gesellschaft - schuldig zu erkennen, "den bereits erfolgten Abruf" der von einer österreichischen Bank "ausgestellten Bankgarantie ... im Umfang von 47.000 DM zu widerrufen". Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Gründe: sich auf § 99 JN. Die klagende Partei habe eine Bankgarantie zugunsten der beklagten Partei über 133.652,98 DM in Auftrag gegeben. Davon habe die beklagte Partei am 29. 2. 2000 Bet... mehr lesen...
Norm: IO §110JN §56 Abs2GGG §14KO §110RATG §4
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Prüfungsprozess entspricht der bestrittenen Forderung, deren Feststellung begehrt wird. Mangels gesonderter Bewertungsvorschriften stellt dieser Wert auch die Bemessungsgrundlage für das Honorar des Rechtsanwalts (§ 4 RATG) und die Gerichtsgebühren (§ 14 GGG) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 310/99t ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erstattete im Konkursverfahren über das Vermögen der A***** Gesellschaft mbH zu AZ S 60/94 des Landesgerichtes Wels folgende Forderungsanmeldungen: a) zu ON 1: "Der Gläubiger hat dem Gemeinschuldner folgende Kredite gewährt: 1. Kto. Nr. 302 7323 0000 S 3,172.396,00 Kto. Nr. 0011 S 1,660.263,00 Kto. Nr. 2001 S 11,196.210,00 Kto. Nr. 2002 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 1. 7. 1994 wurde über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin brachte am 8. 7. 1994 im Konkurs folgende Forderungsanmeldung ein: "Der Gläubiger hat dem Gemeinschuldner folgende Kredite gewährt: 1. Kto. Nr. 302 7455 0000 S 768.625,00 Kto. Nr. 302 7455 5850 S 6,000.000,00 Kto. Nr. 6040 ... mehr lesen...