Entscheidungsgründe: I. 1. Die bf. Gesellschaft ist eine juristische Person mit dem Sitz im Ausland und einer Zweigniederlassung in Österreich. Mit Eingabe vom 7. November 1986 teilte die bf. Gesellschaft dem Landesgericht Feldkirch mit, daß der bisherige inländische Repräsentant ausgeschieden sei, ein neuer Repräsentant bestellt sowie das Stammkapital um DM 20 Millionen erhöht worden sei. Für diese Eintragungen im Handelsregister hat der Kostenbeamte des Landesge... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGGG 1984 TP10 I, litb, litc, litdGGG 1984 §1 Abs1
Leitsatz: Abstufungen innerhalb des die Abgeltung für die Inanspruchnahme der
Gerichte regelnden Gebührensystems zulässig; bei Erhöhung des
Kapitals der inländischen Niederlassung Anknüpfen an das erhöhte
Kapital des ganzen Unternehmens - auch der ausländischen
Hauptniederlassung - nicht unsa... mehr lesen...