Norm: PSG §6PSG §35 Abs3PSG §35 Abs4AußStrG 2005 §2 IE5AußStrG 2005 §2 II
Rechtssatz: Dem Letztbegünstigten nach § 6 PSG kommen Rechte vor Beendigung der Liquidation nur insoweit zu, als sie ihm vom Stifter oder vom Gesetz eingeräumt werden; zu letzteren gehören etwa die Anträge nach § 35 Abs 3 und 4 PSG. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x ... mehr lesen...
Begründung: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß § 3 der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß Paragraph 3, der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: (1) Zweck der Privatstiftung ist die Förderung des Sparkassengedankens („Sparkassenidee"). (2) Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch a) die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwickl... mehr lesen...