Entscheidungen zu § artikel1zu30 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/7/2 6Ob101/09k

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache S***** Privatstiftung mit dem Sitz in W*****, wegen Bucheinsicht (§ 30 PSG), über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers Dr. Ulr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.07.2009

RS OGH 2004/12/15 6Ob180/04w, 6Ob101/09k, 6Ob244/10s, 6Ob187/12m, 6Ob157/12z, 6Ob156/12b, 6Ob145/16s

Norm: PSG §5PSG §27 Abs2PSG §30
Rechtssatz: Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt (oder für die Zukunft) befristet ist, sind noch nicht Begünstigte im Sinn des § 5 PSG und haben keinen Auskunftsanspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 180/04w Entscheidungstext OGH 15.12.2004 6 Ob 180/04w Veröff: SZ 2004/177 6 Ob 101/09k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.2004

TE OGH 2004/12/15 6Ob180/04w

Begründung: Die B*****Privatstiftung wurde mit Stiftungserklärung vom 12. 4. 1994 von der Mutter der Antragstellerin gegründet. In Punkt IV. der Stiftungserklärung wurde festgelegt, dass die Bestimmung der Begünstigten und des Umfangs der Begünstigung in der Stiftungszusatzurkunde erfolgt. Die Stifterin war und ist nach wie vor Begünstigte. Gemäß Punkt VII. der Stiftungserklärung besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern; zu den Mitgliedern des ersten Stiftungsvorstands bestellte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2004

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