Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...
Norm: PSG §14PSG §15§21 PSGPSG §22PSG §27
Rechtssatz: Das Gesetz geht von einer Selbstkontrolle des Stiftungsvorstandes, also von wechselseitigen Überwachungsaufgaben und Kontrollaufgaben der Vorstandsmitglieder aus. Zu diesem inneren Kontrollmechanismus der von der staatlichen Aufsicht befreiten Privatstiftung tritt die Kontrolle des Stiftungsprüfers (§§ 21 f PSG) und diejenige des Firmenbuchgerichtes, dem ua die Kompetenz zur Abberufung von O... mehr lesen...
Begründung: Mag. Martina K***** war Obfrau des registrierten Vereins "W*****" (nunmehr: "C*****"). Der Verein errichtete mit Notariatsakt vom 27. 10. 1998 die mit 1 Mio S dotierte W***** Privatstiftung, deren Eintragung im Firmenbuch mit Beschluss vom 12. 11. 1998 bewilligt worden war. Mit Beschluss des Stifters vom 2. 11. 1998 wurden Mag. K*****, Mag. P***** und Mag. Michael N***** zu Mitgliedern des Stiftungsvorstandes bestellt. Aus der Stiftungserklärung sind folgende Punkte ... mehr lesen...