Norm: PSG §19 Abs2
Rechtssatz: Solange das (mangels anderer Regelungen in der Stiftungserklärung zuständige) Außerstreitgericht (§ 40 PSG) die Vorstandsvergütung nach § 19 Abs 2 PSG nicht bestimmt hat, besteht nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung kein Anspruch auf die Auszahlung einer Vergütung. Die gerichtliche Bestimmung der Höhe der Vergütung ist somit aufschiebende Bedingung für den Anspruch. Der solchermaßen bedingte Vergütungsanspruch ... mehr lesen...
Norm: PSG §17PSG §19 Abs2
Rechtssatz: Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung sind zur Verschwiegenheit über Betriebs? und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht eines Vorstandsmitglieds besteht grundsätzlich auch nach Beendigung der Organstellung. Durch diese Verschwiegenheitspflichten von Stiftungsorganmitgliedern und die Beschränkung der Antragslegitimation auf diese in § 19 Abs 2 PSG ist das Geheimhaltungsinteresse... mehr lesen...