Begründung: Der Verpflichtete ist Stifter der „H*****`schen Privatstiftung“. Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Begünstigten durch eine einheitliche Erhaltung, Vermehrung und Sicherung des der Stiftung gewidmeten Vermögens. Die Verwendung der Stiftungsmittel erfolgt unter der Verantwortung des Stiftungsvorstands (§ 3 der Stiftungsurkunde). Die Begünstigten der Stiftung werden durch den Stifter bestimmt. Ihnen steht ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen nach Maßgabe des Stiftungs... mehr lesen...
Begründung: Die zu FN ***** im Firmenbuch eingetragene „K***** Verein Privatstiftung" wurde mit Notariatsakt vom 4. Juli 1997 von den Stiftern K***** Verein(vormals K*****verein *****), Josef H*****, Franz K***** und Mag. Franz Josef R***** errichtet. Der Stifter K***** Verein hat sich Änderungen der Stiftungsurkunde gemäß deren § 13 Punkt 2. jederzeit vorbehalten. Ein Aufsichtsrat besteht nicht. Die Stiftungsurkunde enthält in ihrer geltenden Fassung insbesondere folgende Bestimm... mehr lesen...