Norm: APSG §12APSG §16ArbVG §105 Abs3 Z1 lith
Rechtssatz: Die Anfechtung wegen der bevorstehenden Einberufung erfaßt nur die Kündigung durch den Arbeitgeber und ist daher für eine vor Erhalt des Einberufungsbefehles durch den Arbeitnehmer wirksam vereinbarte einvernehmliche Auflösung nicht analogiefähig. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 173/97t Entscheidungstext OGH 26.06.1997 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes, die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Klägers sei wirksam zustandegekommen und konnte durch die nachfolgende Verweigerung der (deklaratorischen) Unterschrift durch den Kläger nicht mehr verhindert werden - insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit der späteren Zustellung eines Einberufungsbefehles an den Kläger -, ist zutreffend (§ 4... mehr lesen...