Begründung: Die B*****Privatstiftung wurde mit Stiftungserklärung vom 12. 4. 1994 von der Mutter der Antragstellerin gegründet. In Punkt IV. der Stiftungserklärung wurde festgelegt, dass die Bestimmung der Begünstigten und des Umfangs der Begünstigung in der Stiftungszusatzurkunde erfolgt. Die Stifterin war und ist nach wie vor Begünstigte. Gemäß Punkt VII. der Stiftungserklärung besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern; zu den Mitgliedern des ersten Stiftungsvorstands bestellte... mehr lesen...