Gründe: Gegen Dr. Wolfgang A*****, den betreffend mittlerweile eine rechtswirksame Anklageschrift (ON 1777) vorliegt, war bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu AZ 13 St 173/08x ein Ermittlungsverfahren wegen §§ 146 ff, 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen anhängig. Mit (unbekämpft gebliebenem) Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt vom 25. April 2010, AZ 8 HR 271/08d (ON 1038), wurde über den Genannten die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der ... mehr lesen...