Begründung: Der Berufungswerber führt in seiner rechtzeitig erhobenen - fälschlich als "Einspruch" bezeichneten - Berufung lediglich aus, nochmals ausdrücklich betonen zu wollen, daß die besagten Suppenpackerln eingeschweißtes Suppenpulver enthielten, und ersuchte um Berücksichtigung seiner Einwände. Er bezieht sich in dieser Berufung offensichtlich auf seine diesbezüglichen näheren Ausführungen im Einspruch gegen die Strafverfügung vom 9.1.1991, worin dargelegt wurde, daß diese Packunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Von der Deklaration der Lagerbedingungen kann nur dann Abstand genommen werden, wenn die Einhaltung einer empfohlenen Aufbrauchfrist von spezifischen Lagerbedingungen völlig unabhängig ist. Schlagworte Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Kennzeichnungselement mehr lesen...