Norm: LMG 1975 §63 Abs2 Z1LMG 1975 §74 Abs5 Z1
Rechtssatz: Im § 63 Abs 2 Z 1 LMG 1975 wird nur auf im Österreichischen Lebensmittelbuch bestehende Bestimmungen abgestellt. Verstöße gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 (nunmehr LMKV 1993, BGBl 1993/72) als solche sind nach dem § 74 Abs 5 Z 1 LMG 1975 lediglich als Verwaltungsübertretung strafbar. Entscheidungstexte 13 Os 142/9... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §63 Abs2 Z1
Rechtssatz: Erfordert in subjektiver Beziehung Wissentlichkeit (§ 5 Abs 3 StGB), die sich auf die entgegen der im Österreichischen Lebensmittelbuch darüber bestehenden Bestimmungen vorgenommene Falschbezeichnung des Lebensmittels erstrecken muß. Für dessen Inverkehrbringen genügt hingegen (zumindest bedingter) Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 11... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §63 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dieses Vergehens würde sich nur gerichtlich strafbar machen, wer unter seiner Verantwortung produzierte Würste durch Angabe einer zu langen Haltbarkeitsdauer in Verkehr bringt und hiebei konkrete, die Haltbarkeitsfristen von Würsten betreffende Codexbestimmungen wissentlich mißachtet. Solche Bestimmungen gibt es bis heute im Österreichischen Lebensmittelbuch nicht; die Vorschriften des Kapitels B 14, Absch... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §63 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der gerichtlich strafbare Tatbestand des § 63 Abs 2 Z 1 LMG 1975 setzt auf der objektiven Tatseite neben einer falschen Bezeichnung des Lebensmittels (im Sinne der Begriffsbestimmung des § 8 lit f LMG 1975) außerdem voraus, daß die Falschbezeichnung zugleich einen Verstoß gegen darüber im Österreichischen Lebensmittelbuch bestehende Bestimmungen darstellt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §63 Abs2 Z1
Rechtssatz: Aus dem Wort "darüber" ist zwingend abzuleiten, daß eine Falschbezeichnung immer nur dann nach § 63 Abs 2 Z 1 LMG 1975 strafbar sein kann, wenn sie einer fallbezogen im Österreichischen Lebensmittelbuch konkret getroffenen Bestimmung widerspricht. Entscheidungstexte 12 Os 111/89 Entscheidungstext OGH 28.09.1989 12 Os 111/89 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 litfLMG 1975 §63 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine wissentliche Falschbezeichnung entgegen im ÖLMB darüber bestehenden Bestimmungen setzt voraus, daß der Codex im konkreten Beanstandungspunkt Aussagen über die richtige Bezeichnung trifft. LGStraf Wien, vom 10.02.1986, 13 e Bl 1535/85; Veröff: ern 1986,257 Entscheidungstexte 13 Os 183/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1987 ... mehr lesen...