Norm: LMG 1975 §1 Abs2LMG 1975 §56LMG 1975 §57LMG 1975 §58LMG 1975 §59LMG 1975 §60LMG 1975 §61LMG 1975 §62LMG 1975 §63LMG 1975 §64
Rechtssatz: Alle Personen, die in einem Gewerbebetrieb tätig sind und dort eine der Begriffsbestimmung des § 1 Abs 2 LMG entsprechenden Tätigkeit entfalten, können Deliktssubjekt nach §§ 56 ff LMG sein. Entscheidungstexte 10 Os 110/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §57LMG 1975 §59LMG 1975 §62LMG 1975 §64
Rechtssatz: Der Inhaber eines Gewerbebetiebes haftet, - abgesehen von dem Fall, daß der Täter (Mittäter) oder Beteiligter im Sinne des § 12 StGB ist - auch für die Verletzung der ihm bei der Auswahl, Unterweisung und Überwachung der in seinem Betrieb eingesetzten Personen obliegenden Sorgfaltspflicht, wenn diese zu einem Verstoß gegen das LMG durch einen Betriebsangehörigen führt. ... mehr lesen...