Norm: LMG 1975 §58 Abs1 Z1LMG 1975 §58 Abs1 Z2LMG 1975 §58 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung dieser Gesetzesstellen hängt davon ab, daß der Täter "entgegen dem § 15 (LMG)" handelt. Eine die Wirksamkeit der (hier aktuellen) Vorschriften des § 15 Abs 2 lit c und lit d LMG auslösende Verordnung gemäß § 15 Abs 7 LMG wurde jedoch nicht erlassen. Entscheidungstexte 14 Os 153/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §58 Abs1 Z2LMG 1975 §58 Abs2
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandmerkmal ist die Verabreichung der genannten Stoffe (durch Beigabe zum Futter oder durch Applikation auf anderem Weg) bei der Aufzucht von Tieren, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind, ober bei der Haltung von Tieren, von denen Produkte für die menschliche Ernährung genommen werden. Entscheidungstexte 11 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §37 Abs1 litaLMG 1975 §58 Abs1 Z2LMG 1975 §58 Abs2
Rechtssatz: Keine Idealkonkurrenz sondern Realkonkurrenz bei Zusammentreffen dieser Tatbestände durch Verabreichen von Präparaten, die als Schmuggelware käuflich erworben wurden. Entscheidungstexte 11 Os 165/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 11 Os 165/83 Veröff: RZ 1984/46 S 133 ... mehr lesen...