Norm: LMG 1975 §56 Abs2StGB §169StGB §280
Rechtssatz: Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können. Entscheidungstexte 10 Os 99/78 Entscheidungstext OGH 19.07.1978 10 Os 99/78 Veröff: SSt 49/40 12 Os 42/80 ... mehr lesen...