Norm
LMG 1975 §56 Abs2Rechtssatz
Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066542Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021