Der Kläger kaufte am 27. 12. 1977 bei der Firma M in Linz 471 kg tiefgefrorenes Rindfleisch (Lungenbraten) um den Preis von 62 669.40 S. Er transportierte das Fleisch mit seinem Kühlwagen nach P, wo er es noch am selben Tag in dem seiner Großschlächterei angeschlossenen Kühlhaus einlagerte. Am 28. 12. 1977 begutachtete der von der Gemeinde P bestellte Fleischbeschautierarzt Dr. Werner H routinemäßig dieses Fleisch. Da er Verdacht auf Verderbnis schöpfte, entnahm er fünf Fleischproben ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd14LMG allgLMG §7LMG §35LMG §37
Rechtssatz: Hauptziel des LMG ist der notwendige Schutz des Konsumenten vor gesundheitlicher Gefährdung und vor Irreführung. Diesem Zweck dient insbesondere die Überwachung des Verkehrs mit den durch das LMG erfaßten Waren durch Aufsichtsorgane. Soweit solche für den Bund handelnde Organe hoheitliche Verfügungen treffen, dienen die Grenzen der sie dazu ermächtigenden Normen des LMG aber auch dem Sch... mehr lesen...