Norm: LMG 1975 §33 Abs3PornG §1 AStGB §9 Abs2StPO §84 Abs1 A
Rechtssatz: Trotz der im § 84 Abs 1 StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des § 1 PornG) beurteilt wird. Entscheidungstexte 12 Os 111/78 Entschei... mehr lesen...