Norm
LMG 1975 §33 Abs3Rechtssatz
Trotz der im § 84 Abs 1 StPO statuierten Anzeigepflicht kann aus einer zollamtlichen Prüfung, die zu keiner Beanstandung führte, nicht (zwingend) abgeleitet werden, daß das Importgut auch von der Strafbehörde als unbedenklich (hier: im Sinne des § 1 PornG) beurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066506Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008