Norm: LMG 1975 §9LMG 1975 §28
Rechtssatz: Die Bezeichnung einer Brille als Lesebrille (für Weitsichtige) fällt nicht unter das Verbot gesundheitsbezogener Angaben im Sinne des § 9, 28 LMG 1975, soferne dies Bezeichnung nicht irreführend ist. Entscheidungstexte 4 Ob 393/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 393/84 Veröff: ÖBl 1985,101 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §1 Abs2LMG 1975 §28
Rechtssatz: Bei der "Verwendung" von Gebrauchsgegenständen "für andere" ist die Eigentumsfrage derselben ohne Belang; maßgebend ist nur, daß die mit diesen Gebrauchsgegenständen bearbeiteten Lebensmittel für andere bestimmt sind. Entscheidungstexte 9 Os 26/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 9 Os 26/79 Veröff: ern 1979,339 = SSt 50/19 = R... mehr lesen...