Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu verantworten, daß am 3. Juli 1990 um 11.00 Uhr der in S, A-Straße, in einer Höhe von ca. 40 cm über dem Boden an der Hausmauer des Hauses A-Straße installierte Zuckerwarenautomat der Firma J in P, direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt gewesen sei. Entgegen der Bestimmung des § 1 Abs. 2 erster Satz der Verordnung über die Hygiene bei Zuckerwaren aus Automaten, BGBl. Nr. 127... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 §1 Abs2;LMG 1975 §21 Abs1;LMG 1975 §74 Abs4 Z1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Das in § 1 Abs 2 HygieneV Zuckerwaren aus Automaten 1988 strafbare Verhalten (Aufstellen von Zuckerwarenautomaten, sodaß sie der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind) besteht nicht allein in der nach der Verordnung verpönten Aufstellu... mehr lesen...