Norm: LMG 1975 §18
Rechtssatz: Die Anmeldung umfaßt nicht das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung; mangels gegenteiliger Behauptung muß daher davon ausgegangen werden, daß mit der Anmeldung (ua) Warenmuster vorgelegt wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 180/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 180/89 Veröff: ÖBl 1990,199 Euro... mehr lesen...