RS OGH 1990/1/30 4Ob180/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1990
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Norm

LMG 1975 §18

Rechtssatz

Die Anmeldung umfaßt nicht das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung; mangels gegenteiliger Behauptung muß daher davon ausgegangen werden, daß mit der Anmeldung (ua) Warenmuster vorgelegt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0066477

Dokumentnummer

JJR_19900130_OGH0002_0040OB00180_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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