Norm
LMG 1975 §18Rechtssatz
Die Anmeldung umfaßt nicht das Produkt, sondern auch dessen Aufmachung; mangels gegenteiliger Behauptung muß daher davon ausgegangen werden, daß mit der Anmeldung (ua) Warenmuster vorgelegt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0066477Dokumentnummer
JJR_19900130_OGH0002_0040OB00180_8900000_001