Norm: StPO §89
Rechtssatz: § 89 Abs 2b erster Satz StPO lässt auch Raum für kassatorische Entscheidungen. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 89 Abs 2b erster Satz StPO. Solcherart hat das Rechtsmittelgericht in Bezug auf andere als die dort angeführten Entscheidungen nicht stets in der Sache zu entscheiden. Dem steht auch das rein auf Kassation wegen bestimmter Formalfehler zugeschnittene Programm des § 89 Abs 2a StPO nicht entgegen... mehr lesen...
Norm: StPO §89StPO §173, StPO §174StPO §176
Rechtssatz: Im Fall der Stattgebung einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung des Beschuldigten besteht für das Oberlandesgericht keine Grundlage für eine meritorische Entscheidung iSd § 89 Abs 2b erster Satz StPO in Bezug auf die Untersuchungshaft, kann doch eine zwischenzeitig beendete Haft - ohne neuerliche Festnahme - schon faktisch nicht fortgesetzt, ein Beschluss des Oberlande... mehr lesen...
Norm: StPO §89 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 89 StPO A) § 89 StPO 1975 (vor 2008) B) § 89 StPO idF Strafprozessreformgesetz und Strafprozessreformbegleitgesetz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123198 Im RIS seit 04.05.2008 Zuletzt aktualisiert am 31.05.2012 mehr lesen...
Gründe: I. Am 25.November 1988 beantragte Georg S*** beim Bezirksgericht Innsbruck (10 U 794/88) als Privatankläger gegen insgesamt vierzehn namentlich angeführte Personen die Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 46 Abs. 1 StPO wegen "§ 111 StGB, allenfalls §§ 115, 152 StGB": Er erachtete sich durch den Inhalt einer von den Beschuldigten am 30.September 1988 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten und ihm am 25.Oktober 1988 zur Kenntnis gelangten Strafanzeige, in welcher ge... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §89 AStPO §90StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Diese Gesetzesstellen enthalten keine Fallfristen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 112 Abs 2 StPO auf den Abschluß von Vorerhebungen ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Os 313/56 Entscheidungstext OGH 04.05.1956 5 Os 313/56 Veröff: SSt XXVII/26 = EvBl 1956/206 = RZ 1956/9 S 120 ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs2StPO §46 Abs2StPO §89 AStPO §90
Rechtssatz: In Privatanklagesachen sind Vorerhebungen zulässig. Nach Abschluß derselben hat das Gericht dem Privatankläger eine Frist zur weiteren Antragstellung zu setzen. Entscheidungstexte Os 16/21 Entscheidungstext OGH 21.02.1921 Os 16/21 nur T1; Veröff: SSt I/21 5 Os 313/56 ... mehr lesen...