Gründe: Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte Alfred T***** mit beim Landesgericht Salzburg eingebrachter Anklageschrift vom 12. Oktober 2009, AZ 6 St 117/09s (= ON 4 der Hv-Akten), ein darin als Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG beurteiltes Verhalten zur Last. Der Vorsitzende verfügte die Zustellung der Anklageschrift an den Angeklagten selbst (S 1 des Anordnungs- und Bewilligungsbogens, ON 5 f), obwohl aus den vom Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzst... mehr lesen...