Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B226/11 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen Bescheid der Datenschutzkommission (DSK) anhängig, der zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 2. Der Beschwerdeführer des Anlassverfahrens wurde mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten von dem gegen ihn nach Durchführung sicherheitsbehördlicher Ermittlungen wegen Vergehens d... mehr lesen...
Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätDSG 2000 §1 Abs3, §27StPO §74 Abs1, §75 Abs3
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der in der StPO angeordneten Speicherfrist von 60 Jahren für strafrechtsrelevante Daten; verfassungskonforme Interpretation der Regelung im Sinne einer Maximalfrist möglich
Rechtssatz: Keine Aufhebung des §75 ... mehr lesen...