Norm: StPO §69 Abs2
Rechtssatz: Protokolliert das Gericht im Hauptverfahren gemäß § 69 Abs 2 StPO einen Vergleich über privatrechtliche Ansprüche, verliert der Privatbeteiligte ipso iure seine Parteistellung, ohne dass es einer Gerichtsentscheidung bedarf. Die Stellung als Privatbeteiligter und jeder Zuspruch an ihn setzen einen noch bestehenden privatrechtlichen Anspruch voraus; erlischt der Anspruch oder erlangt der Berechtigte - wie hier nac... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 24. März 2004, GZ 3 U 91/03a-44, wurde ua Franz St***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (ergänze: erster Fall) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43a (ergänze: Abs 3) StGB ein Strafteil von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Genannte bekämpfte das Urteil mit Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe... mehr lesen...