Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 15. Oktober 2007, GZ 21 Hv 11/07v-21, wurde Franz K***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die dagegen vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 31. Jänner 2008, 12 Os 166/07i, zurückgewiesen (ON 30). Mit Urteil des Oberlandesgerichts Linz vom 8. April 2008, AZ 8 Bs 82/08b, wurde d... mehr lesen...