Norm: StGB §21 Abs1StPO §67 Abs1 Z1StPO §369 Abs1StPO §430 Abs6
Rechtssatz: Ein gemäß § 430 Abs 6 StPO unzulässiger Anschluss wegen privatrechtlicher Ansprüche an das Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist vom Erstgericht gemäß § 67 Abs 4 Z 1 StPO zurückzuweisen. Entscheidungstexte 15 Os 38/14y Entscheidungstext OGH 23.04.... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AStPO §67 Abs1StPO §366 Abs2StPO §369 Abs1
Rechtssatz: Der durch eine strafbare Handlung der in § 47 StPO angeführten Art Verletzte kann dann Privatbeteiligter werden, wenn er in der Lage ist, gegen den Täter irgendeinen aus der strafbaren Tat hervorgegangenen privatrechtlichen Anspruch zu stellen. Es ist daher verfehlt, als Voraussetzung für den Anschlußprozeß nur einen solchen Eingriff in Privatrechte des Verletzten anzuerkenne... mehr lesen...