Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, der vorgelegten Beilagen und dem hg. Vorakt VH 2008/06/0016 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1990 zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Jahren verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 2 StGB eingewiesen. Die Strafhaft endete am 9. Dezember 2001, seit dem wird er auf Grund angenommener nicht ausreichend abgebauter Gefährlichkeit in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: MRK Art5;StGB §21 Abs2;StGB §46;StGB §47;StPO 1975 §61;StPO 1975 §62;StVG §54 Abs1;StVG §54 Abs2;StVG §54a Abs1;StVG §54a Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren zur bedingten Entlassung aus (einer Freiheitsstrafe oder) einer Maßnahme (hier: nach § 21 Abs. 2 S... mehr lesen...