Entscheidungsgründe: I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Anträgen wird – jeweils aus Anlass von seitens der Antragsteller erhobenen Beschwerden gegen gemäß §393a Abs1 StPO ergangene Beschlüsse des Landesgerichtes Wiener Neustadt bzw. des Landesgerichtes für Strafsachen Wien betreffend Barauslagenersatz und die (Höhe der) den Antragstellern zu ersetzenden Kosten der Verteidigung – die Aufhebung des §393a Abs1 StPO sowie des damit im Zusamme... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangStPO §61 Abs2, §393 Abs1, Abs1a, Abs4, §393a Abs1StGG Art5EMRK Art6 Abs2, Art6 Abs3 litcEMRK 1. ZP Art1
Leitsatz: Abweisung von Parteianträgen auf Aufhebung der Regelungen über den pauschalierten, vom Bund zu leistenden Beitrag zu den Kosten der Verteidigung bzw die allgemeine Kostentragungspflic... mehr lesen...