Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem der am 12. September 1961 geborene Installateurlehrling Ren'e B und der am 14. August 1962 geborene Angestellte Christian C neben weiterer Straftaten auch des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie zusammen mit einem weiteren Mittäter (dem abgesondert verfolgten Erwachsenen Rein... mehr lesen...