Entscheidungen zu § 511 Abs. 2 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1998/10/17 B1365/98

Begründung: 1.1. Der nicht anwaltlich vertretene Einschreiter, der zur Zeit eine Freiheitsstrafe verbüßt, wendet sich mit selbstverfaßter Eingabe vom 20.7.1998 gegen das "Schreiben vom Justizministerium, GZ 93.052/11-IV 4/98". Er führt aus, daß er als Anwort auf ein Gnadengesuch "eine erfolglose Erledigung" erhalten habe und stellt den Antrag, ihn aus seiner "ungerechten" Situation zu befreien. 1.2. Die an den Einschreiter adressierte Erledigung des Bundesministers für Justi... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.10.1998

RS Vfgh 1998/10/17 B1365/98

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §507StPO §511 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe mangels Bescheidqualität der bekämpften Erledigung des Bundesministers für Justiz über die Erfolglosigkeit eines Gnadengesuches
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat auch bisher die Bescheidqualität von vergleichbaren E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.10.1998

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