Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl G137/11 ein auf Art140 Abs1 B-VG gestützter Antrag des Oberlandesgerichtes Wien anhängig, mit dem die Aufhebung der Wendung "bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen (und)" in §52 Abs1 Strafprozessordnung (StPO) idF BGBl. I 52/2009 wegen Verstoßes gegen das in Art6 EMRK garantierte Fairneßgebot sowie gegen den in Art2 S... mehr lesen...
Index: 25 STRAFPROZESS, STRAFVOLLZUG25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art89 Abs1, Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litbStPO §51 Abs1, §52 Abs1, §363a ffVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Verstoß einer Regelung der StPO über den Ausschluss des Rechts eines Beschuldigten bzw dessen Verteidigers auf Kopien von Ton- und Bildaufnahmen bei Akteneinsicht gegen den Grundsatz der Waffengleichheit; Verpflichtung des ... mehr lesen...