Norm: StPO §50 Abs3
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle gilt für die Vertretung eines in die Verteidigerliste eingetragenen Rechtsbeistandes eines Privatbeteiligten § 45 a Abs 1 StPO. Demnach kann ein Rechtsanwaltsanwärter, der nicht in die Verteidigerliste eingetragen ist, beim OGH nicht als Vertreter des Privatbeteiligtenvertreters einschreiten (Ausführungen nur im Akt). Entscheidungstexte ... mehr lesen...