Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Dezember 1955 geborene Kraftfahrer Walter A des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er vorsätzlich in Wien, Haitzendorf, Baumgarten bei Tulln und andernorts 1. von 1976 bis Mai 1980 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr setzte, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder ... mehr lesen...