Gründe: Heinz Ludwig L***** wurde mit dem bekämpften Urteil des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (B IV) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (A I und B I), des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (A II), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (A III), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (A IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB (B II), der Nötigung nach § 105 Abs. 1 S... mehr lesen...
Norm: StPO §2StPO §47a
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 47 a StPO, die eine Fürsorgepflicht in bezug auf den durch eine Straftat Verletzten normiert, kann eine Verpflichtung des Gerichtes, den Verletzten zu einer den Angeklagten begünstigenden Rücknahme der erteilten Ermächtigung und/oder des gestellten Verfolgungsantrages anzuleiten, nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 15 Os ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...