Norm: StPO §55StPO §473
Rechtssatz: Auch im Berufungsverfahren gestellte Beweisanträge müssen gemäß § 473 Abs 1 erster Satz iVm § 222 Abs 1 StPO die Erfordernisse des § 55 Abs 1 StPO erfüllen, um im Fall ihrer Ablehnung eine aus Art 6 MRK ableitbare Begründungspflicht des Berufungsgerichts (zwar nicht in Form einer Entscheidung im Rahmen der Berufungsverhandlung, jedoch) im Berufungsurteil auszulösen. Ein Antrag ist ein deutlich und bestimmt f... mehr lesen...
Norm: StPO §55StPO §473
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung des Berufungsgerichts, sich in der Berufungsentscheidung mit (bloß) vorgelegten – in der Berufungsverhandlung mangels Verlesung nicht prozessförmig vorgekommenen – Urkunden auseinanderzusetzen. Nicht prozessförmig vorgekommene Beweise (§§ 12 Abs 2, 258 Abs 1, 489 Abs 1 zweiter Satz, 474 StPO) dürfen im Berufungsurteil gar nicht berücksichtigt werden. Vielmehr hat sich ein Beruf... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs2StPO §3 Abs2 Satz2StPO §473
Rechtssatz: Die StPO verlangt – im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR – in
Betreff: mangelnder Bedenken an im Urteil erster Instanz enthaltenen Feststellungen keine über § 270 Abs 2 Z 5 (§ 489 Abs 1 zweiter Satz [§ 474]) StPO hinausgehenden Erwägungen. §§ 2 Abs 2, 3 Abs 2 zweiter Satz StPO gelten nicht für das „Bedenken hegen“ in § 473 Abs 2 erster Satz StPO, sie setzen vielmehr erst ein, wenn ... mehr lesen...
Norm: StPO §473StPO §474
Rechtssatz: Dem in der Sache selbst entscheidenden Berufungsgericht obliegt die Aufnahme des angebotenen Wahrheitsbeweises, wenn es der Ansicht ist, dass einzelne im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit getätigte Äußerungen als straferschwerend in Betracht kommen. Entscheidungstexte 15 Os 129/05t Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 129/05t ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Norm: StPO §80StPO §471StPO §473
Rechtssatz: Ein zur Berufungsverhandlung, in der eine Beweiswiederholung und Beweisergänzung stattfinden soll, geladener Angeklagter, dem die Ladung rechtzeitig und iSd § 16 Abs 1 und 3 ZustellG rechtswirksam durch Ersatzzustellung zugestellt wurde, ist nicht gehindert, seine das rechtliche Gehör konkretisierenden Rechte in der Berufungsverhandlung (hier vor allem §§ 248 Abs 4, 249 StPO) in eigener Person wahrz... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §473
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 473 Abs 2 StPO verpflichtet das Berufungsgericht, in den daselbst aufgezählten Fällen die Zeugen und Sachverständigen, die bereits in der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichte vernommen worden sind, in der Berufungsverhandlung nochmals abzuhören. Entscheidungstexte 5 Os 257/34 Entscheidungstext OGH 04.04.1934 5 Os 257/34 Veröff:... mehr lesen...
Norm: StPO §255StPO §318StPO §473
Rechtssatz: Keine Begrenzung der Parteienvorträge nach §§ 255, 324 und 473 StPO. Entscheidungstexte 4 Os 349/24 Entscheidungstext OGH 24.10.1924 4 Os 349/24 Veröff: SSt IV/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0098220 Dokumentnummer JJR_1924102... mehr lesen...
Norm: StPO §470StPO §473
Rechtssatz: Notwendigkeit der Wiederholung einzelner Beweisaufnahmen im Berufungsverfahren. Entscheidungstexte 4 Os 319/24 Entscheidungstext OGH 19.09.1924 4 Os 319/24 Veröff: SSt IV/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0101727 Dokumentnummer JJR_19240919... mehr lesen...