Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcRAO §15StPO §45a Abs2ZPO §31 Abs3
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!). Entscheidungstexte Bkv 4/83 Entscheidungstext SON 13.02.1984 ... mehr lesen...