Gründe: Mit dem Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 24.Jänner 1986, GZ 9 E Vr 4098/85-8, wurde Gertraud W*** wegen des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 und 2 StGB teils schuldig erkannt (und zu einer Geldstrafe verurteilt), teils von dieser Anklage freigesprochen. Ihrer durch einen (danach) bevollmächtigten Verteidiger gegen das Strafurteil ergriffenen Berufung gab das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht mit Bes... mehr lesen...
Norm: StPO §393aStPO §458 Abs6
Rechtssatz: § 393 a Abs 1 StPO knüpft den Ersatzanspruch eines von einem Geschwornengericht oder Schöffengericht oder vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz Angeklagten an dessen Freispruch schlechthin, ohne zu unterscheiden, welches Gericht den Freispruch gefällt hat. Der Anspruch auf einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung besteht daher auch dann, wenn ein Angeklagter, gegen den eine Hauptve... mehr lesen...