Gründe: Rechtliche Beurteilung Im Verfahren AZ 50c EVr 344/01 des Landesgerichtes Korneuburg wurde Manuela O***** mit Strafantrag vom 12. Feber 2001 ein von der Staatsanwaltschaft als Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB beurteiltes Verhalten zur Last gelegt. In der Hauptverhandlung vom 7. März 2001 fasste der Einzelrichter nach Anhörung der Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft den Beschluss auf vorläufige Einstellung des Verfah... mehr lesen...
Norm: StPO §261StPO §263 DStPO §450StPO §458 Abs5
Rechtssatz: Das Anklagerecht des Staatsanwaltes wird im bezirksgerichtlichen Verfahren durch ein gemäß den §§ 261, 458 Abs 5 StPO in der Hauptverhandlung gefälltes, keine Sachentscheidung enthaltendes Unzuständigkeitsurteil ebensowenig konsumiert, wie durch einen außerhalb der Hauptverhandlung ergehenden Unzuständigkeitsbeschluß gemäß dem § 450 StPO. Diese (erwähnten) Unzuständigkeitserklärungen... mehr lesen...